Urlaub, Sonderurlaub und Nebentätigkeit

#1 von APR , 02.03.2011 18:29

Allen ReferendarInnen stehen pro Ausbildungsjahr 26 Urlaubstage zu. Urlaub wird nach Absprache mit dem jeweiligen Ausbilder grundsätzlich problemlos gewährt, jedoch nicht während der Einführungslehrgänge und des Probeexamens sowie während eines Se­mesteraufenthalts in Speyer - hier ist kein Urlaub möglich.

Die Anträge sind bei Frau Hafner im Bibliotheksvorraum und bei Frau Taghi-Aghdiri er­hältlich. Bei der Staatsanwaltschaft gibt es spezielle Formulare, die dann auch dort (von denjenigen von Euch, die in der Strafstation der Staatsanwaltschaft zugeteilt werden), bei Herrn Marx, einzureichen sind. Näheres hierzu erfahrt Ihr in der Strafstation.

Solltet Ihr im Urlaub krank werden, teilt dies sofort dem Landgericht mit, da Euer Ur­laubsanspruch sich dann nicht um die Krankheitstage verringert, sondern in Höhe der Anzahl dieser Tage bestehen bleibt. Allerdings müssen die dadurch „gesparten“ Ur­laubstage dann neu beantragt werden und können außerdem nicht sofort im Anschluss an die Krankheit genommen werden.
Sonderurlaub kann in Ausnahmefällen bis zu 10 Tagen bewilligt werden.

Wer sich nebenbei etwas hinzu verdienen möchte, braucht eine Nebentätigkeitsgeneh­migung. Diese wird über den Präsidenten des Landgerichts beim Präsidenten des Ober­landesgerichts beantragt. In welchem Umfang eine Genehmigung erteilt werden kann, ergibt sich aus den Nebentätigkeitsrichtlinien des Justizministeriums vom 12.12.2007. Diese werden Euch bei Eurem Dienstantritt ausgehändigt.

Die notwendigen Formulare findet ihr demnächst ebenfalls hier!

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